Neuropsychologische Diagnostik

In der neuropsychologischen Diagnostik werden die Funktionen der Konzentration, des Gedächtnisses, des Lernens und des Denkens untersucht. Dabei geht es darum, Beeinträchtigungen in diesen Bereichen zu erkennen und darauf aufbauend eine Grundlage für die Behandlung zu schaffen.

Bei folgenden Themen könnte eine neuropsychologische Diagnostik hilfreich sein:

  • Abklärung bei neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, etc.)

  • Demenzdiagnostik

  • Verlaufsdiagnostik bei chronischen Erkrankungen (Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, etc.)

Ablauf & Kosten einer Neuropsychologische Diagnostik:

Ablauf

  • Für die Terminvereinbarung erreichen Sie mich telefonisch unter 0676 782 379 0, per E-Mail unter herber-schrenk@gmx.at oder über das Kontaktformular.

  • Beim ersten Termin findet ein ausführliches Gespräch statt, in dem ich Ihnen unter anderem Fragen zu Ihren aktuellen Beschwerden stelle.

  • In den nächsten Terminen kommen – je nach Ihrem Anliegen – passende Testverfahren zum Einsatz, um Ihre Situation besser zu verstehen

  • Die gesamte diagnostische Abklärung dauert je nach Fragestellung 3-4 Einheiten (à 50 Minuten).

  • Ihre Testergebnisse und der ausführliche Befund werden Ihnen in der Regel nach einigen Tagen per E-Mail oder auf Wunsch per Post übermittelt.

  • Wenn Sie möchten, kann eine Befundbesprechung stattfinden. Diese wird gesondert als zusätzliche Einheit verrechnet.

  • In begründeten Fällen ist bei der neuropsychologischen Diagnostik ein Hausbesuch möglich (Hausbesuchspauschale € 110,-).

Kosten

  • ​Das Honorar beträgt pro Einheit (50 Minuten) 100 €. Für die Auswertung und Erstellung des Befunds wird zusätzlich eine Einheit (100 €) pauschal berechnet. Das Honorar ist nach Erhalt der Honorarnote auf das angeführte Konto zu überweisen.

  • Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG USt-befreit.

  • Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Erfolgt die Absage der gesamten Diagnostik später, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 200 € berechnet.
    Bei einer späteren Absage einzelner Einheiten fällt ein Ausfallhonorar von 100 € an.​​

Verschwiegenheitspflicht

​Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich auch für alle diagnostischen Inhalte. Sämtliche Gespräche sowie schriftliche Unterlagen unterliegen dem Datenschutz und werden weder an Privatpersonen noch an Behörden oder Arbeitgeber:innen weitergegeben. Die Verschwiegenheitspflicht tritt mit dem ersten Kontakt in Kraft und bleibt auch nach Abschluss der Diagnostik bestehen.

Kostenrückerstattung bei klinisch-psychologischer Behandlung

Diese Leistung wird ausschließlich als Privatleistung angeboten und kann nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie die Kosten dort einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten.

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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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